Patente
Erfindungen bilden die Grundlage wirtschaftlicher und technischer Innovationen. Beim Wettbewerb Jugend forscht werden immer wieder Arbeiten eingereicht, die patentfähige Ideen beschreiben. Wichtig ist es, diese rechtzeitig zu schützen.
Sei es Telemetrie über das weltweite Handy-Netz, Klebstoff aus Kunststoffabfällen oder ein solarbetriebener Eisfreihalter für Gartenteiche: dem Ideenreichtum der jungen Erfinder sind keine Grenzen gesetzt - wohl aber ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Mehrere hundert Euro an Gebühren und unter Umständen mehrere tausend Euro Anwaltshonorare werden insgesamt fällig, bis ein Patent eingetragen und die technische Idee vor unbefugter Nachahmung geschützt ist. Viel Geld für Jugendliche ohne eigenes Einkommen. Doch ohne Patentschutz wagt kaum ein Unternehmen die kommerzielle Verwertung von Erfindungen.
Wo gibt es Hilfe?
Viele Jugendliche sind unsicher, ob ihre Erfindung überhaupt patentfähig ist. Weitere Fragen betreffen die Art des Schutzrechts, also die Unterschiede zwischen einem Patent, einem Gebrauchsmuster, einem Geschmacksmuster, einer Marke und dem Urheberrecht sowie die jeweiligen Vorteile. Patentanwälte können hierzu verbindlich Auskunft geben. Sie bieten jungen Erfindern die Möglichkeit an, sich bei einer kostenlosen Erstberatung genauer zu informieren. Ergänzend dazu gibt es Beratungsstellen in allen Regionen, die im Internet unter http://www.signo-deutschland.de zu finden sind.
Darüber hinaus gibt es bundesweit mehr als 150 Erfinderclubs, in denen junge Tüftler und „alte Hasen“ organisiert sind.
Erst anmelden, dann veröffentlichen
Wichtigste Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist es, dass die Entwicklung neu ist. „Neu“ bedeutet unter anderem auch, dass niemand, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, vor der Anmeldung etwas von der Erfindung erfahren darf. Wird die Erfindung vor ihrer Anmeldung zum Patent beispielsweise in einer Zeitschrift veröffentlicht oder in einer Ausstellung gezeigt, lässt sie sich nicht mehr patentieren.
Die Präsentation einer Arbeit beim Wettbewerb Jugend forscht gilt bereits als Veröffentlichung. Wenn Sie also glauben, Ihre Jugend forscht Arbeit stellt eine patentfähige Erfindung dar, dann müssen Sie auf jeden Fall vor Ihrer Teilnahme am Regionalwettbewerb ein Patent anmelden.
Anmeldeunterlagen sind auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) unter http://www.dpma.de eingestellt. Sobald die Erfindung zum Patent angemeldet ist, kann der Inhalt der Anmeldung veröffentlicht und mit Interessenten verhandelt werden. Bei jeder Weiterentwicklung oder neuen Forschungsergebnissen müssen diese vor der erneuten Veröffentlichung zusätzlich geschützt werden. Das gilt insbesondere für Verbesserungen am Projekt zwischen Regional- und Landes- bzw. Landes- und Bundeswettbewerb.
Patentinformationen im Internet
Die Initiative SIGNO (Schutz von Ideen für die gewerbliche Nutzung) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie informiert umfassend über das Thema Erfindungen und Patente. Bei den Erfinderclubs können sämtliche Informationen abgerufen werden. Auch das Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht auf seiner Homepage neben den Formblättern für ein Patent zahlreiche nützliche Hinweise. Darüber hinaus gibt es zahlreiche informative Internetseiten zu dem Thema, die sich sehr schnell über eine Suchmaschine finden lassen.
Keine Angst vor den Kosten einer Patentanmeldung
Um zu verhindern, dass Ideen der jungen Forscher nach dem Wettbewerb in der Schublade verschwinden oder womöglich infolge ihrer Veröffentlichung nicht mehr patentierbar sind, unterstützt Jugend forscht die jungen Erfinder: Jugend forscht Teilnehmer, die ihre Wettbewerbsarbeit zum Patent anmelden, bekommen die Kosten für die Anmeldung in Höhe von 60 Euro ersetzt. Dazu benötigt die Geschäftsstelle der Stiftung Jugend forscht e. V. jeweils eine Kopie der Anmeldebestätigung des Deutschen Patent- und Markenamts (inklusive Aktenzeichen) und der erfolgten Bezahlung (Überweisung oder Kontoauszug). Die Mittel stellen verschiedene Sponsoren zur Verfügung.
Wie wird meine Anmeldung zu einem Patent?
Auf dem Weg zu einem erteilten Patent muss ein gesonderter Prüfungsantrag beim Deutschen Patent- und Markenamt gestellt werden. Sinnvoll kann auch ein vorheriger Antrag auf Recherche sein. Die Recherche ist jedoch in der Prüfung inbegriffen und damit bei gleichzeitigem Prüfungsantrag kostengünstiger. Da die Mittel der Sponsoren begrenzt sind, kann Jugend forscht die Kosten für eine Recherche (150 Euro), einen Prüfungsantrag (250 Euro) oder weitere Gebühren nicht erstatten.
Gleichzeitig mit der Patentanmeldung können junge Erfinder allerdings einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Deutschen Patent- und Markenamt stellen. Die erforderlichen Formulare gibt es ebenfalls im Internet unter http://www.dpma.de. Im Falle eines positiven Bescheids werden die Kosten für einen Patentanwalt sowie weitere Gebühren für Recherche, Prüfung und Aufrechterhaltung eines Patents übernommen - in Abhängigkeit vom eigenen Einkommen teilweise, manchmal sogar vollständig.
Wer seine Einkünfte nicht offenlegen möchte, muss die Kosten bis zur Erteilung eines Patents selbst tragen. Dann hilft möglicherweise auch ein Sponsor oder ein potenzieller Lizenznehmer auf dem Weg zu einem erteilten Patent.
Wie wird mein Patent zu einem Produkt?
Die Zusage für Verfahrenskostenhilfe ist gleichbedeutend mit einer Aussicht auf die Erteilung eines Patents. Daher sollten sich Jungforscherinnen und Jungforscher rechtzeitig darüber Gedanken machen, wie sich ihre Erfindung in ein Produkt umsetzen lässt. Auch hier hilft SIGNO Deutschland weiter.
Die Hinweise der Stiftung Jugend forscht e. V. ersetzen keine Rechtsauskunft.