Wichtige Hinweise

Wer die Arbeit an einem Jugend forscht Projekt beginnen will, sollte sich zuvor unbedingt die folgenden Tipps und Hinweise durchlesen. Denn es gilt: Jungforscher, die gut informiert sind, können manch böse Überraschung vermeiden.

Sicher ist sicher!

Beim Forschen und Experimentieren - beispielsweise mit gefährlichen Chemikalien, technischen Geräten sowie Strom und Laser - müssen unbedingt die Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Diese gibt es hier als Download. Ratschläge geben auch die Wettbewerbsleiter, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin oder die Geschäftsstelle der Stiftung Jugend forscht e. V.

Vom Wettbewerb grundsätzlich ausgeschlossen sind Projekte, die Teilnehmer oder Dritte gefährden. Dazu zählen Experimente mit Sprengstoff, Drogen oder radioaktiven Stoffen.

Tiere fair behandeln!

Bei Forschungsprojekten mit Tieren und Pflanzen sind die in Deutschland geltenden Tier-, Natur- und Artenschutzgesetze streng einzuhalten. Für jede Arbeit mit Tieren muss ein Tierschutzformular ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieses Formular ist dem zuständigen Wettbewerbsleiter im Dezember zu übermitteln.

Schriftliche Fassung des Projekts

Die schriftliche Fassung darf höchstens 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Sie muss insbesondere die Fragestellung und Zielsetzung des Projekts, die verwendeten Materialien und Methoden, die durchgeführten Versuche sowie die Ergebnisse, deren Bewertung und die Schlussfolgerungen beschreiben. Darüber hinaus beinhaltet die schriftliche Fassung das Inhalts- und Literaturverzeichnis. Für den Fließtext ist eine Schriftgröße von mindestens 10 pt verbindlich.

Alle verwendeten Quellen sowie alle Institutionen und Personen, die die Arbeit unterstützt haben, müssen genannt werden. Bilder, die in der schriftlichen Fassung veröffentlicht werden, müssen Quellenangaben enthalten. Bilder sind mit Quelle und Namen des Fotografen zu versehen. Vor der Veröffentlichung der Bilder sollten sich die Teilnehmer die Genehmigung des Fotografen (bzw. der Agentur), der die Bildrechte besitzt, sowie zusätzlich die der abgebildeten Person bzw. der zuständigen Institution einholen. Jede Veränderung eines Fotos bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung.

Die ausführlichen Dokumentationen der Forschungsergebnisse, wie beispielsweise umfangreiche Messdaten, detailreiche Versuchsbeschreibungen und Mehrfachversuche oder Programmcodes, können der Jury beim Wettbewerb vorgelegt werden.

Datenblatt

Zusätzlich zur schriftlichen Fassung des Projekts reichen die Teilnehmer (bei Gruppen übernimmt der Gruppensprecher die Verantwortung für alle Gruppenmitglieder) ein unterschriebenes Datenblatt mit der aktuellen Kurzfassung der Arbeit ein. Sie versichern per Unterschrift (bei Minderjährigen unterschreibt ein Erziehungsberechtigter),

  • dass sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs anerkennen.
  • dass sie das angemeldete Projekt selbständig angefertigt haben.
  • dass alle verwendeten Quellen sowie alle unterstützenden Unternehmen, Institutionen bzw. Personen und die Art der Unterstützung in der schriftlichen Dokumentation des Wettbewerbsprojekts aufgeführt sind.
  • dass die Angaben auf dem Datenblatt sowie beim Wettbewerb aufgenommene Fotos und Filme für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stiftung Jugend forscht e. V. und ihrer offiziellen Wettbewerbspartner sowie für weitere Verwendungszwecke in direktem Zusammenhang mit dem Wettbewerb genutzt und weitergegeben werden dürfen.
  • dass sie die Wort-/Bildmarken Jugend forscht (Logo und Schriftzug) ausschließlich beim Wettbewerb Jugend forscht - Schüler experimentieren und bei weiteren Veranstaltungen der Stiftung Jugend forscht e. V. zur Gestaltung ihrer schriftlichen Arbeit und ihres Ausstellungsstands nutzen dürfen, nicht aber bei einer Präsentation ihres Projekts im Internet. Eine Produktwerbung mit den Wort-Bildmarken Jugend forscht ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Wort-/Bildmarken Jugend forscht dürfen nicht verfremdet werden und müssen immer freigestellt erscheinen.


Die Anmeldung zum Wettbewerb wird erst mit der Einsendung des ausgefüllten und unterschriebenen Datenblatts verbindlich.

Einladung zum Wettbewerb

Nach dem Anmeldeschluss am 30. November werden die Teilnehmer bzw. Gruppensprecher der angemeldeten Projekte bis zum 31. Dezember angeschrieben und über den weiteren Wettbewerbsablauf informiert. Falls sie dieses Schreiben nicht erhalten, müssen sie sich umgehend bei der zuständigen Landeswettbewerbsleitung Ihres Bundeslandes melden.

Qualität des Projekts

Im Ausnahmefall kann die Wettbewerbsleitung auf der ersten Wettbewerbsebene nach Rücksprache mit den Teilnehmern ein eingereichtes Projekt im Vorfeld der Wettbewerbsausstellung zurückweisen, sofern dieses keinen erkennbaren Eigenanteil enthält oder die schriftliche Ausarbeitung nicht den Anforderungen von Jugend forscht entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb.

Wettbewerbssprache

Die deutsche Sprache ist verbindlich für die schriftliche Dokumentation, die optische wie mündliche Präsentation und das Gespräch mit den Juroren.

Änderung des Fachgebietes

Die Zuordnung zu einem Fachgebiet kann von Juroren und Wettbewerbsleitern während des Wettbewerbs in Absprache mit den Teilnehmern verändert werden. Dies gilt jedoch nicht für den Bundeswettbewerb.

Patent - ja oder nein?

Wird beim Wettbewerb eine Erfindung präsentiert, gilt sie als veröffentlicht und kann nicht mehr durch ein Patent geschützt werden. Eine Erfindung ist also unbedingt vor der ersten Präsentation bei Jugend forscht zum Patent anzumelden! Nur ein Gebrauchsmusterschutz kann noch sechs Monate nach der ersten Präsentation erworben werden.

Teilnahme von Schülerinnen und Schülern von Deutschen Schulen im Ausland und von Schulen im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland

Schüler/innen von Deutschen Schulen im Ausland und von Schulen im Grenzgebiet zur Bundesrepublik Deutschland dürfen am Wettbewerb teilnehmen. Dabei wird insbesondere die sichere Beherrschung der deutschen Sprache vorausgesetzt. Diese ist nach den Teilnahmebedingungen von Jugend forscht für die schriftlichen Dokumentationen, die optischen wie mündlichen Präsentationen und das Gespräch mit den Juroren verbindlich.

Die zuständigen Wettbewerbsleiter/innen und Patenbeauftragten müssen ihre Zustimmung geben. Sie entscheiden zugleich über die Anzahl der Projekte, die von der jeweiligen Schule entsendet werden dürfen.

Die Schülerinnen und Schüler, Schulen oder Sponsoren finanzieren sämtliche Reisekosten, auch für die Begleitpersonen minderjähriger Teilnehmer. Entsprechendes gilt bei einer Qualifikation für den Landes- und Bundeswettbewerb sowie für Reisekosten, die mit Sonderpreisen verbunden sind.

Finanzielle Zuschüsse

Benötigen Teilnehmer für ihr Projekt beispielsweise Geräte, Materialien oder Bücher, die in der Schule nicht vorhanden oder zu kostspielig in der Anschaffung sind, können sie, ihr Projektbetreuer oder Fachlehrer beim Jugend forscht Sponsorpool eines Bundeslandes einen Förderantrag stellen. Speziell für Projekte aus dem Fachgebiet Chemie gibt es einen finanziellen Zuschuss von der Johanna und Fritz Buch Gedächtnisstiftung, den die jeweilige Schule bei der Jugend forscht Geschäftsstelle beantragen kann.